Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf

VAB

Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ist eine einjährige Vollzeitschule an beruflichen Schulen. Es wird in der Regelform vor allen Dingen von Jugendlichen besucht, die noch berufsunentschlossen oder noch nicht berufsreif sind.
Jugendliche die berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz erhalten haben und auch keine andere berufliche Vollzeitschule besuchen, müssen das VAB besuchen.

Schülerinnen und Schüler können in das VAB aufgenommen werden, wenn sie die allgemeine Schulpflicht (5 Jahre Hauptschule, Realschule o.ä.) erfüllt oder ein Son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs- und Be­ra­tungs­zen­trum mit Förderschwerpunkt Lernen abgeschlossen haben.

Das VAB an der Gewerblichen Schule Lahr vermittelt fachpraktische und fachtheoretische Inhalte in den Berufsfeldern:

  • Metalltechnik
  • Körperpflege

Die Schülerinnen und Schüler absolvieren ein Pflichtpraktikum von mindestens zwei mal drei Wochen in einem Betrieb ihrer Wahl. Die Schülerinnen und Schüler kümmern sich selbst um die Praktikumsstelle.

Pflichtfächer

Allgemeinbildender Bereich (6 bis 8 Stunden)

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde
  • Sport

Fachtheoretischer Bereich (6 bis 8)

  • Fachtheorie
  • Mathematik und Fachrechnen
  • Computeranwendungen

Fachpraktischer Bereich, Fachpraxis in 1 bis 2 Berufsfeldern

Wahlpflichtfächer

Englisch und/oder stützende und ergänzende Angebote (1 bis 2)

Die Abschlussprüfung besteht aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen, schriftlichen Teil (Fachtheorie). Darin sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf den Eintritt in eine Berufsausbildung besitzen.
Durch die Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss erreicht werden.

Eine Prüfung in Englisch kann nur erfolgen, wenn der Unterricht das ganze Jahr über besucht wurde. Aussiedler, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten, können eine Prüfung in Russisch statt Englisch ablegen. Eine mündliche Prüfung in einem gewählten Fach kann die Prüfung ergänzen.

Der Aufnahmeantrag wird auch an der Schule mit einem vorhandenen Vordruck gestellt.

Diesem Antrag sind beizufügen:

  • Ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Anmeldeformular