Ziel der Ausbildung ist es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Maschinentechnik für technisch-naturwissenschaftliche Arbeiten und Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Gesichtspunkte zu qualifizieren.
Abschuss
Nach zwei Jahren Vollzeitschule und bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ verliehen.
Gleichzeitig wird die Fachhochschulreife erworben, die zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt.
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre in Vollzeitunterricht.
| Stundentafel im 1. Schuljahr (Angaben sind Unterrichtsstunden pro Woche) |
|
| Lernbereich I | |
|---|---|
| Betriebliche Kommunikation | 3 |
| Berufsbezogenes Englisch | 3 |
| Betriebswirtschaftslehre | 3 |
| Lernbereich II | |
| Technische Mathematik | 5 |
| Informationstechnik | 2 |
| Technische Physik | 5 |
| Qualitätsmanagement | 2 |
| Lernbereich III | |
| Konstruktion | 3 |
| Fertigungstechnik | 4 |
| Automatisierungstechnik | 2 |
| Produktionsmanagement | 2 |
| Wahlpflichtbereich | 2 |
| Summe | 36 |
| Wahlfächer | 4 |
| Stundentafel im 2. Schuljahr (Angaben sind Unterrichtsstunden pro Woche) |
|
| Lernbereich I | |
|---|---|
| Betriebliche Kommunikation | 2 |
| Berufsbezogenes Englisch | 3 |
| Betriebswirtschaftslehre | 3 |
| Lernbereich III | |
| Konstruktion | 6 |
| Fertigungstechnik | 4 |
| Automatisierungstechnik | 3 |
| Produktionsmanagement | 3 |
| Technikerarbeit | 4 |
| Wahlpflichtfächer | 6 |
| Summe | 34 |
| Wahlfächer | 6 |
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand.
- Berufsschulabschluss mit Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf auf dem Gebiet der Maschinentechnik.
- Einschlägige Berufstätigkeit von 1,5 Jahren im Bereich der Maschinentechnik (1 Jahr mit Fachhochschulreife)
Fachschulbeginn ist jeweils im September. Der Anmeldung ist beizufügen:
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis Hauptschule oder gleichwertiger Bildungsstand – beglaubigt
- Berufsschulabschlusszeugnis – beglaubigt
- Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief – beglaubigt
- Tätigkeitsnachweis.
Bewerbungsschluss ist der 1. März.





