Ziel der Ausbildung ist es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Maschinentechnik für technisch-naturwissenschaftliche Arbeiten und Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Gesichtspunkte zu qualifizieren.
Abschuss
Nach zwei Jahren Vollzeitschule und bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ verliehen.
Gleichzeitig wird die Fachhochschulreife erworben, die zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt.
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre in Vollzeitunterricht.
Stundentafel im 1. Schuljahr (Angaben sind Unterrichtsstunden pro Woche) |
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Lernbereich I | |
---|---|
Betriebliche Kommunikation | 3 |
Berufsbezogenes Englisch | 3 |
Betriebswirtschaftslehre | 3 |
Lernbereich II | |
Technische Mathematik | 5 |
Informationstechnik | 2 |
Technische Physik | 5 |
Qualitätsmanagement | 2 |
Lernbereich III | |
Konstruktion | 3 |
Fertigungstechnik | 4 |
Automatisierungstechnik | 2 |
Produktionsmanagement | 2 |
Wahlpflichtbereich | 2 |
Summe | 36 |
Wahlfächer | 4 |
Stundentafel im 2. Schuljahr (Angaben sind Unterrichtsstunden pro Woche) |
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Lernbereich I | |
---|---|
Betriebliche Kommunikation | 2 |
Berufsbezogenes Englisch | 3 |
Betriebswirtschaftslehre | 3 |
Lernbereich III | |
Konstruktion | 6 |
Fertigungstechnik | 4 |
Automatisierungstechnik | 3 |
Produktionsmanagement | 3 |
Technikerarbeit | 4 |
Wahlpflichtfächer | 6 |
Summe | 34 |
Wahlfächer | 6 |
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand.
- Berufsschulabschluss mit Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf auf dem Gebiet der Maschinentechnik.
- Einschlägige Berufstätigkeit von 1,5 Jahren im Bereich der Maschinentechnik (1 Jahr mit Fachhochschulreife)
Fachschulbeginn ist jeweils im September. Der Anmeldung ist beizufügen:
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis Hauptschule oder gleichwertiger Bildungsstand – beglaubigt
- Berufsschulabschlusszeugnis – beglaubigt
- Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief – beglaubigt
- Tätigkeitsnachweis.
Bewerbungsschluss ist der 1. März.