Die einjährige Berufsfachschule Körperpflege bereitet die Schülerinnen und Schüler in einer Vollzeitschule in den praktischen und theoretischen Fächern auf die Anforderungen im Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur vor.
Die Ausbildung dauert ein Jahr und kann bei erfolgreichem Abschluss als erstes Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur anerkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler legen im fachpraktischen Bereich eine Prüfung ab. Der Bildungsstand entspricht bei bestandener Prüfung einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
Pflichtbereich | |
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Religionslehre | 1 |
Deutsch | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 |
Wirtschaftskompetenz | 1 |
Berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz | 7 |
Berufspraktische Kompetenz | 18 |
Wahlpflichtbereich (ProSo) | 2 |