Die einjährige Berufsfachschule Körperpflege bereitet die Schülerinnen und Schüler in einer Vollzeitschule in den praktischen und theoretischen Fächern auf die Anforderungen im Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur vor.
Die Ausbildung dauert ein Jahr und kann bei erfolgreichem Abschluss als erstes Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur anerkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler legen im fachpraktischen Bereich eine Prüfung ab. Der Bildungsstand entspricht bei bestandener Prüfung einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
| Pflichtbereich | |
|---|---|
| Religionslehre | 1 |
| Deutsch | 1 |
| Gemeinschaftskunde | 1 |
| Wirtschaftskompetenz | 1 |
| Berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz | 7 |
| Berufspraktische Kompetenz | 18 |
| Wahlpflichtbereich (ProSo) | 2 |





