Im Einjährigen Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife können junge Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss und abgeschlossener gewerblicher Berufsausbildung in nur einem Jahr die Fachhochschulreife erwerben.
Der Unterricht in dieser Vollzeitschulart mit ca. 30 Wochenstunden dauert ein Jahr und endet mit der Prüfung der Fachhochschulreife. Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach der in der Anlage beigefügten Stundentafel.
Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in Deutsch, Englisch, Mathematik und im berufsbezogenen Schwerpunktfach zu fertigen.
Der Absolvent des 1BKFH kann somit an der Fachhochschule studieren;
ferner gilt:
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen in der Abschlussklasse zum Eintritt in die Klasse 2 der Technischen Oberschule, wenn der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer mindestens 2,5 beträgt und die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Technische Physik jeweils mit einer Note besser als „ausreichend“ bewertet wurden.
1. Pflichtbereich | Stunden pro Woche |
---|---|
Religionslehre | 1 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 2 |
Deutsch | 4 |
Englisch | 6 |
Mathematik | 6 |
Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 2 |
Chemie | 2 |
Berufsbezogenes Schwerpunktfach entsprechend der abgeschlossenen Berufsausbildung: Technische Physik |
7 |
2. Wahlfächer | 30 |
Zweite Fremdsprache | 4 |
Weitere Wahlfächer | 2 |
- Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums (nach G9) bzw. Klasse 10 eines Gymnasiums (nach G8), Versetzung in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach einschlägige
- Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
- Schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufs-praktikum, oder
- Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
- Das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht.
Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.