Hausordnung
Schule als Lebensraum | Ziel der vorliegenden Hausordnung ist es, dass alle am Schulleben Beteiligten ein angenehmes Lehr-, Lern- und Arbeitsklima aktiv gestalten. Wie in unserem Leitbild beschrieben, wollen wir einen von Respekt, Toleranz und Fairness geprägten Umgangsstil miteinander pflegen. Gewalt und Mobbing dulden wir nicht.Alle beachten die in den Unterrichtsräumen aushängenden Raumordnungen, die Bestandteil dieser Hausordnung sind. Wir schalten Privatmedien wie Handys, MP3-Player, Diktiergeräte usw. in den Klassenzimmern nicht nur stumm, sondern vollständig aus. Rauchen ist nur volljährigen Schülern in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Alkohol ist nicht erlaubt. Für die Nutzung der Computerräume gelten zusätzlich die Bestimmungen für Datenschutz und Urheberrecht. |
Unterrichtsbeginn Unterrichtsende |
Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht anwesend sein, informiert ein Klassenvertreter das Sekretariat oder eine geeignete Ansprechperson. |
Schulbesuch Entschuldigung Befreiung |
Wir Schülerinnen und Schüler sind zum Besuch des Unterrichts verpflichtet, wenn wir uns in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder für eine Vollzeitschule angemeldet sind. Wir entschuldigen uns nach den Regeln des an der Gewerblichen Schule Lahr eingeführten Entschuldigungsverfahrens. Die Befreiung vom Unterricht kann in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Befreiung für eine Unterrichtsstunde regelt der betroffene Fachlehrer. Über die Befreiung von bis zu zwei aufeinander folgenden Unterrichtstagen entscheidet der Klassenlehrer, über alle weiteren Fälle der Schulleiter. |
Umgang mit Materialien Sauberkeit | Wir gehen verantwortungsbewusst mit Materialien, Räumen und Außenanlagen um. Wir verlassen die Unterrichtsräume so, wie wir sie beim Betreten anzutreffen wünschen. Für die Trennung von Müll verwenden wir die in jedem Klassenzimmer bereitgestellten Behälter für Papier-, Wert- und Nassmüll und tragen somit zu einer sauberen Arbeitsumgebung bei. Wir beachten die aushängenden Checklisten beim Verlassen der Unterrichtsräume. Wir (ggfs. die gesetzlichen Vertreter) ersetzen angerichtete Schäden im Sinne der Schadensersatzpflicht. |
Parken | An der Gewerblichen Schule Lahr gibt es Schülerparkplätze:
am Hauptgebäude:
am Westend:
Die gelb umrandeten Stellflächen um das Hauptgebäude sowie die Parkplätze auf dem Schulhof sind ausschließlich für Lehrer bestimmt. Motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder (auch E-Scooter, E-Bikes, Pedelecs usw.) stellen wir bei den ausgewiesenen Abstellplätzen ab. |
Pausen | In den Pausen verlassen wir Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume. Essen und Trinken ist nur in den Pausen außerhalb der Unterrichtsräume erlaubt. Ausnahmen regeln die Raum- und Abteilungsordnungen. Die Mensaordnung regelt Weiteres. |
Ordnungsmaßnahmen | Wir Schülerinnen und Schüler befolgen die an uns gerichteten Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Hausmeister. Lehrerinnen und Lehrer können bei Verstößen gegen die hier aufgestellten Verhaltensregeln geeignete Ordnungsmaßnahen ergreifen. |